Bei allen Veranstaltungen besteht keine gesonderte, medizinische Betreuung durch die IDAA. Weiterhin übernimmt die IDAA keinerlei Haftung für eventuelle Schäden irgendwelcher Art. Die Teilnahme geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko.
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- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
5k, 10k oder Halbmarathon beim Flensburger Stadtwerke-Lauf
24. Oktober 2021
So viele Monate lang herrschte in der Rubrik ‘Veranstaltungen’ hier auf der Homepage gähnende Leere, doch nun können wir euch endlich mal wieder ein Angebot für eine gemeinsame Laufveranstaltung machen! Einige Mitglieder der IDAA Nord wollen bereits beim Flensburger Stadtwerke-Lauf am Sonntag, 24.10.21 starten. Und es wäre klasse, wenn noch weitere Mitglieder – ggf. auch aus anderen Regionen Deutschlands – dazustoßen und nach dem Lauf noch irgendwo in Flensburg einen Kaffee oder ein Bierchen zusammen trinken. Meldeschluss ist am 17.10.21, ihr habt also noch ein wenig Bedenkzeit. Vielleicht können wir im Rahmen der IDAA-Mitgliederversammlung am 4.10.21 ja darüber sprechen und uns verabreden. Ansonsten gern mit Antje Thiel unter thiel@idaa.de zwecks Absprache/Verabredung Kontakt aufnehmen.
Weil die letzte IDAA-Veranstaltung schon so lange her ist, hier vorsichtshalber nochmal die ‘Spielregeln’: Sofern du dich unter dem Vereinsnamen IDAA anmeldest, teilnimmst und nach der Veranstaltung einen kleinen Veranstaltungsbericht und/oder Foto auf unserer Homepage veröffentlichst, erstattet die IDAA dir deine Startgebühr. Hierfür bitte einen Zahlungsnachweis und den Nachweis deines Starts an unseren Schatzmeister schicken. 🙂
Alle Infos zu Anmeldung, Zeiten, Strecken etc. findet ihr auf der Homepage des Stadtwerke-Laufs.

Deine Veranstaltung fehlt? Deine Sportart ist nicht dabei?
Dann schlage doch eine Veranstaltung vor, überlege, ob man sich im Rahmen des Events treffen kann, und sei Ansprechpartner vor Ort! Verfasse einen Einladungstext und sende diesen an Andreas May (may@idaa.de).
Bei allen hier aufgeführten Wettkämpfen erstattet die IDAA ihren Mitgliedern die Startgebühren, sofern diese auch nachweislich an der Veranstaltung teilgenommen haben, unter dem Vereinsnamen “IDAA Deutschland” gemeldet waren und einen Bericht auf der Webseite (Blog-Beitrag, Kommentar, Pinnwand-Eintrag) oder im Jahrbuch veröffentlichen.
Dafür sind Kopien der entsprechenden Belege (Ergebnisliste/Urkunde und Kostenbeleg) nach der Veranstaltung an den Kassenwart zu senden.